Frischer Klimapolitischer Wind sowie Energie- und Wärmewende

Klimaschutz, zu dem auch der natürliche Klimaschutz zählt, ist eine zentrale Zukunftsaufgabe staatlicher Daseinsvorsorge. Nordrhein-Westfalen setzte sich im Jahr 2013 mit einem Klimaschutzgesetz verbindliche Treibhausgasminderungsziele.

Das Bild zeigt die Montage eines Windkraftwerks. Einzelne Elemete einer Windenergieanlage werden durch einen Kran angehoben. © Hans Linde / Pixabay

Da die seinerzeit gesetzten Minderungsziele für Treibhausgasemissionen nicht dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 genügten, wurde 2021 eine Gesetzesnovelle verabschiedet. Kern ist nun die Verpflichtung, im Jahr 2045 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Auf dem Weg dahin sollen die Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 65 % und bis 2040 um 88 % sinken.

 

Rekordwerte bei den Genehmigungen von Windenergieanlagen

Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahren deutliche Fortschritte beim Ausbau der Windenergie erzielt und erreichte 2024 neue Rekordwerte bei den Genehmigungen auch im bundesweiten Ver- gleich. Diese Entwicklung ist maßgeblich auf die Maßnahmen des Umweltministeriums zurückzuführen, die darauf abzielen, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteursgruppen zu stärken.

Um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben, hat die Landesregierung im Oktober 2022 die interministerielle Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ ins Leben gerufen. Diese setzt sich aus dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Staatskanzlei zusammen. Durch diese ressortübergreifende Zusammenarbeit sollen Hemmnisse identifiziert und abgebaut werden, um den Aus- bau der Windenergie zielgerichtet zu unterstützen.

Ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung des Windenergieausbaus war die Unterzeichnung einer Absichtserklärung zwischen dem Umweltministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und den fünf Bezirksregierungen im Februar 2023. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, die Zusammenarbeit von Kommunen, Bezirksregierungen und Land zu intensivieren und hierüber die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu beschleunigen.

Die ergriffenen Maßnahmen zeigen bereits deutliche Erfolge: So wurden 2024 in Nordrhein-Westfalen 732 neue Windräder mit einer Leistung von 4.396 Megawatt genehmigt. Dies sind etwa ein Drittel aller Genehmigungen deutschlandweit und mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Zubau wider: Im Jahr 2024 wurden in Nordrhein-Westfalen 166 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 756 Megawatt installiert. Dies sind so viele wie in keinem anderen Bundesland.

Mit diesen Maßnahmen unterstreicht das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sein Engagement für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energiepolitik. Der beschleunigte Ausbau der Windenergie trägt nicht nur zur Erreichung der Klimaschutzziele bei, sondern sichert auch die Energieversorgung des Landes.

Mit der ebenfalls im Juli 2021 verabschiedeten Neufassung des EU-Klimaschutzgesetzes besteht die Verpflichtung, bis 2050 klimaneutral zu werden. Als Zwischenziel wurde das Emissionsreduktionsziel für 2030 auf mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 angehoben. Im Februar 2024 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag für ein weiteres Minderungszwischenziel für das Jahr 2040, das in der neu angelaufenen EU-Legislatur auszuhandeln ist: eine Nettoreduktion der Treibhausgasemissionen um 90 % gegen- über 1990.

Nicht zuletzt weil der Sektor Verkehr sein Emissionsziel nicht einhalten konnte – dessen Anteil an den Treibhausgasemissionen in Deutschland steigerte sich von rund 13 % im Jahr 1990 auf 20 % in 2023 –, wurde das Bundes-Klimaschutzgesetz 2024 novelliert. Seine Kernziele sind identisch mit denen des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Ferner wird die Einhaltung der deutschen Klimaziele künftig anhand einer sektorübergreifenden, mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft.

Natürlicher Klimaschutz

Intakte Ökosysteme schützen das Klima auf natürliche Weise. Wälder, Böden, Moore, Gewässer sowie naturnahe Grünflächen in der Stadt und auf dem Land binden CO2 aus der Atmosphäre und speichern es langfristig. Sie wirken zudem als Puffer gegen Klimafolgen, indem sie Hochwasser aufnehmen und bei Hitze für Abkühlung sorgen. Und schließlich erhalten sie unsere Lebensgrundlagen, bieten Lebensräume für Fauna und Flora und speichern Trinkwasser. Natürlicher Klimaschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz, zur Stärkung und zur Wiederherstellung von Ökosystemen wie die Wiedervernässung von Mooren oder die Wiederherstellung naturnaher Wälder. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz will die Bundesregierung den Zustand der Ökosysteme in Deutschland verbessern und ihre Widerstandsfähigkeit und Klimaschutzleistung stärken. Das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz ist dafür die zentrale Anlaufstelle und berät zum Beispiel Kommunen und Verbände. Zur Umsetzung des Aktionsprogramms in Nordrhein-Westfalen wird im Jahr 2025 ein Regionalbüro beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima eingerichtet.

Neben Nordrhein-Westfalens Klimaschutzgesetz, das erneut novelliert werden soll, und den Klimaschutzpaketen ist unter anderem die kürzlich von der Landesregierung beschlossene Energie- und Wärmestrategie ein wichtiges Element der Klimaschutzpolitik. Sie nennt rund 100 Maßnahmen, zentrale Maßnahmen: 

  • Einsatz für Strompreisentlastungen auf Bundesebene für energieintensive Unternehmen, Mittelstand und Privatpersonen, 
  • Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität durch beschleunigte kommunale Prozesse und Förderangebote, 
  • Erschließungs- und Hochlaufstrategien für erneuerbare Wärmequellen, etwa im Bereich Geothermie, 
  • die Unterstützung der Ausbaudynamik Erneuerbarer Energien durch Ausweitung der Flächenkulisse,
  • bessere Rahmenbedingungen zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und von Elektrolyseuren,
  • die Prüfung von Beschleunigungsoptionen bei Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturen.

Als operativer Arm der Landesregierung bündelt die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz „NRW.Energy4Climate“ sektorübergreifend Aktivitäten im Bereich Klimaschutz und Energiewende.

Energieatlas Nordrhein-Westfalen

Unter www.energieatlas.nrw.de werden Informationen zur Energiewende zur Verfügung gestellt: das Solarkataster zur Einschätzung der Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen, die Karte Strom und Bestand mit Angaben zu stromerzeugenden Anlagen, das Wärmekataster mit Planungsdaten für die Wärmewende, die Karte Rheinisches Revier mit Angaben zu Strom-, Wärme- und Leitungsnetzen, die Planungskarte Wind, mit der Standorte für Windenergieanlagen geplant werden können, die Transparenzplattform, die unter das Bürgerenergiegesetz fallende Standorte von Wind- energieanlagen abbildet, und die Potenzialkarte Biomasse. Außerdem finden sich unter „Monitoring“ zahlreiche Grafiken und Energiedaten sowie unter den Rubriken Werkzeuge und Service hilfreiche Tools sowie Downloadmöglichkeiten.