Genehmigungsverfahren - Hintergrund

Geneh­mi­gungs­ver­fahren - Hinter­grund

Die Umweltbehörden in Nordrhein-Westfalen genehmigen auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb von bestimmten technischen Anlagen in Industrie und Gewerbe (§§ 4 und 16 BImSchG).

Genehmigungsbedürftig sind dabei solche Anlagen, "die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen". Anlagen, die diese Kriterien erfüllen, sind im Anhang der bundeseinheitlichen Verordnung für genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufgelistet.

Für bestimmte, besonders umweltrelevante Anlagen sehen die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften ein "förmliches" Genehmigungsverfahren vor, das mit einer öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens und der Auslegung der entsprechenden Antragsunterlagen verbunden ist. Bei diesen Verfahren haben die betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen der Anlage sowie die Umweltverbände die Möglichkeit, sich aktiv in das Genehmigungsverfahren einzubringen und Bedenken gegen das Vorhaben vorzutragen. (Im Verlauf des Verfahrens kann sich das Erfordernis zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung noch ändern. Die Darstellung der Symbole  und  ist somit insbesondere zu Beginn eines Genehmigungsverfahrens nicht als abschließend anzusehen.)

Die Öffentlichkeit wird hier an zentraler Stelle im Internet aktiv über die im Land Nordrhein-Westfalen laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durch die weiter unten zu findende Darstellung informiert, um die Transparenz und Bürgernähe der behördlichen Prozesse und Entscheidungen zu erhöhen. Die Auflistung enthält die bei den Behörden laufenden bzw. noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahren des letzten halben Jahres. Derzeit werden ausschließlich die bei den Bezirksregierungen als zuständigen Genehmigungsbehörden anhängigen Verfahren dargestellt. In einem späteren Schritt sollen auch immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren folgen, die zuständigkeitshalber bei den Kreisen und kreisfreien Städten als Untere Umweltbehörden geführt werden.

Sofern Sie weitere Information über ein konkretes Verfahren wünschen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Genehmigungsbehörde zu wenden.

 

Liste aktueller Genehmigungsverfahren (PDF) 

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