Kreisläufe für Materialien, Produkte und Abfälle schließen
Kreisläufe für Materialien, Produkte und Abfälle schließen
Eine umfassende Kreislaufwirtschaft zahlt auf die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele ein und verringert Abfallmengen und Umweltverschmutzung. Sie dient dem Schutz von Mensch und Umwelt und reduziert die Ressourceninanspruchnahme durch kluges Produktdesign, effiziente Produktion, Rohstoffrückgewinnung, längere Produktnutzung und mehr Sekundärrohstoffeinsatz.
© Džoko Stach / Pixabay Durch zukunftsorientierte zirkuläre Geschäftsmodelle werden die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Wirtschaft gestärkt und Rohstoffabhängigkeiten reduziert. Um die Potenziale zu verwirklichen, braucht es ein planvolles Vorgehen, wie es die EU unter anderem mit dem Green Deal vorgezeichnet hat. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene werden Kreislaufwirtschaftsstrategien erarbeitet, die daran an- knüpfen. Dabei ist es wichtig, branchen- beziehungsweise stoffstromspezifisch vorzugehen; Beispiele:
Die EU-Kommission erkannte die Problematik der Kunststoffabfälle und veröffentlichte im Jahr 2018 eine Plastikstrategie. Zudem verabschiedete der Rat der EU die Einwegplastikrichtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wurde. Damit ist man für Kunststoffe auf dem Weg, die lineare Wirtschaftsweise in eine Kreislaufwirtschaft abzuändern.
Im Jahr 2020 wurde die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vorgelegt. Zugleich wurde angekündigt, dass die 2007 in Kraft getretene Europäische Chemikalienverordnung REACH überarbeitet werden soll. Ihre Revision wurde mehrfach verschoben und soll nun im Jahr 2025 als Bestandteil eines „Pakets für die chemische Industrie“ vor- geschlagen werden.
Die 2024 in Kraft getretene EU-Ökodesign-Verordnung verfolgt das Ziel, nachhaltige Produkte im EU-Binnenmarkt zur Norm zu machen. Dafür werden durch noch zu erarbeitende produktspezifische Vorgaben künftig fast alle in den EU-Binnenmarkt gebrachten Produkte weitreichende „Öko- design-Anforderungen“ erfüllen müssen. Dazu gehören die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten, deren CO2-Fußabdruck und vieles mehr. Informationen darüber sollen in digitalen Produktpässen zugänglich gemacht werden. Die neue EU-Batterieverordnung greift diese Ansätze bereits auf. Sie enthält unter anderem Anforderungen zur Haltbarkeit, zur Leistungsfähigkeit und zum Rezyklatgehalt von Batterien.
Die 2022 vorgeschlagene EU-Verpackungsverordnung strebt die Verringerung des Verpackungsabfallaufkommens, die bessere Wiederverwendbarkeit von Verpackungen und deren Recyclingfähigkeit an. In Deutschland ist bei PET-Pfandflaschen eine Kreislaufwirtschaft insofern Realität, als diese überwiegend sortenrein gesammelt und zur Produktion neuer Flaschen verwendet werden. Viele Verpackungen bestehen aber noch aus einem Komposit, was das Recyceln deutlich erschwert oder gar unmöglich macht.
Nicht zuletzt fördert das Land mit dem Transferhub „Digitalisierung & Circular Economy“ und dem Förderaufruf „Circular Economy – Circular Cities. NRW“ Lösungen und Vorhaben zur Wiederverwendung von Materialien, ressourcenschonenden Geschäftsmodellen und vieles mehr mit insgesamt 26 Millionen Euro.
Phosphorrückgewinnung
Die Reserven des für Pflanzen und die Düngemittelproduktion essenziellen Rohstoffs Phosphor sind begrenzt und werden knapper. Phosphor fällt in großer Menge bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen an. Um ihn aus Klärschlamm oder Klärschlammverbrennungsasche zurückzugewinnen, wurden diverse Verfahren entwickelt. Ab dem Jahr 2029 sind die Betreiber von Kläranlagen mit einer Kapazität von mehr als 100.000 Einwohnerwerten gesetzlich dazu verpflichtet, Phosphor aus dem Klärschlamm zurückzugewinnen. Ab 2032 gilt das auch für Kläranlagen mit einer Kapazität von mehr als 50.000 Einwohnerwerten. Somit wird die Entsorgung von Klärschlamm durch die Mitverbrennung in Kohlekraft- und Zementwerken sowie Abfallverbrennungsanlagen künftig nicht mehr möglich sein. Daher bildeten sich Initiativen, um neue Mono-Klärschlammverbrennungsanlagen zur Phosphorrückgewinnung zu errichten. Im Jahr 2024 wurde in Bottrop eine erste großtechnische Demonstrationsanlage in Betrieb genommen. Erst wenn Erfahrungen mit solchen Anlagen vorliegen, kann die Errichtung von großtechnischen Phosphorrückgewinnungsanlagen erfolgen.