Neue Weichenstellungen zur Wiederherstellung der Natur   

Ende 2022 wurde auf der UN-Biodiversitätskonferenz ein  wegweisendes Rahmenabkommen zum Arten- und Naturschutz beschlossen, das „Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework“.

Das Bild zeigt einen Ausschnitt der Dinkelaue im Sommer. Die Dinkel schlängelt sich hier bei Heek durch sommerliche Wiesen. © Michael Westphal

Deutschland trat ihm gemeinsam mit 195 weiteren Staaten bei. Die vielleicht wichtigsten Ziele  dieses Rahmenabkommens mit seinen 4 langfristigen Statuszielen (Goals) und 23 Handlungszielen (Targets) lauten wie folgt:

  • Bis zum Jahr 2050 sollen die Unversehrtheit, Widerstandsfähigkeit und Vernetzung von Ökosystemen aufrechterhalten, gestärkt oder wiederhergestellt und die Fläche natürlicher Ökosysteme erheblich vergrößert werden. Zudem soll das Aussterben bedrohter Arten gestoppt und das Aussterberisiko aller Arten um das Zehnfache gesenkt werden. Die Häufigkeit von Populationen wildlebender Arten sollen auf ein gesundes und widerstandsfähiges Niveau erhöht und die genetische Vielfalt innerhalb der Populationen erhalten werden (Goal 1).
  • Bis 2030 sollen sich weltweit mindestens 30 % der Flächen geschädigter Land- und Meeresökosysteme in einem Prozess der wirksamen Wiederherstellung befinden (Target 2).
  • Bis 2030 sollen weltweit mindesten 30 % der Land- und Meeresfläche unter effektiven Schutz gestellt werden (Target 3).
  • Bis 2030 sollen der Eintrag von Düngemittelüberschüssen in die Umwelt und die Risiken durch Pestizide und sehr gefährliche Chemikalien halbiert werden (Target 7).

Das Erreichen dieser ehrgeizigen Ziele wären Meilensteine für Mensch, Klima und Natur. Analog wurde dazu im Juni  2024 die „EU-Verordnung zur Wiederherstellung der  Natur“ beschlossen, ein wichtiger Bestandteil des „European Green Deal“. Sie sieht unter anderem vor, dass  EU-weit bis zum Jahr 2030 auf mindestens 20 % der  Land- und Meeresfläche Wiederherstellungsmaßnahmen  ergriffen werden. Bis 2050 sollen für alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, Maßnahmen definiert werden. Zentrales Instrument sind dabei nationale Wiederherstellungspläne, deren Entwürfe alle Mitgliedstaaten der EU-Kommission zur Prüfung im Jahr 2026 vorlegen müssen. Das Beispiel Nationalpark Eifel beweist, dass ein solches Großschutzgebiet erfolgreich sein kann, wenn es durch die ganze Region mitgetragen wird.