Öko-Regelungen in der gemeinsamen Agrarpolitik

Zentrale Neuerungen der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 sind die Einführung des neuen Umsetzungsmodells mit stärkerer Ausrichtung auf Zielerreichung, die Einführung von Strategieplänen sowie die „Grüne Architektur“, die stärker als bisher Umwelt- und Klimaaspekte 
im Zusammenspiel verschiedener Instrumente einbezieht. 

Das Bild zeigt ein Versuchsfeld mit Mais auf dem Campus Klein-Altendorf der Universität Bonn auf dem mehrere Mitarbeitende des PhenoRob Zentralexperiments bei der Arbeit zusehen sind. © Volker Lannert / PhenoRob, Uni Bonn

Wesentliches Instrument der GAP sind auch weiterhin Direktzahlungen, die allein durch die EU finanziert werden. Alle aktiven Landwirtinnen und Landwirte erhalten für ihre landwirtschaftlichen Flächen die von der Produktion entkoppelte Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit in einheitlicher Höhe. Für die ersten Hektare eines Betriebes wird zusätzlich die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit gewährt. Damit sollen Benachteiligungen kleinerer Betriebe ausgeglichen und bäuerliche Strukturen gestärkt werden. Der Erhalt von Direktzahlungen und der Bezug von Beihilfen für flächenbezogene Agrarumweltmaß nahmen ist an die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen gebunden (sogenannte Konditionalität). Das bedeutet, dass Beihilfen nur dann ungekürzt gewährt werden, wenn gewisse  Grundanforderungen und Standards in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz eingehalten werden.

Die sogenannten Öko-Regelungen sind ein weiteres zentrales, neues Element der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Förderperiode 2023 bis 2027. Sie bilden mit der Konditionalität und den unten genannten Agarumweltmaßnahmen eines der 3 Kernelemente der sogenannten Grünen Architektur der GAP. Über die folgend aufgeführten ÖkoRegelungen werden bestimmte Leistungen für Umwelt und Klima, die über die Konditionalität hinausgehen, honoriert:

  • Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen durch nichtproduktive Flächen auf Ackerland, durch die Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, durch Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland.
  • Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens 5 Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 %.
  • Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Acker- und Dauergrünland.
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs.
  • Ergebnisorientierte, extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens 4 regionalen Kennarten.
  • Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.
  • Anwendung von bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten.

 

Digitalisierung: Neue Möglichkeiten zur Minderung der Umwelteinflüsse der Landwirtschaft

Die Digitalisierung in der Landwirtschaft ist ein wirksames Instrument für einen geringeren Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie für eine nachhaltigere Bewirtschaftung. Sie ermöglicht beispielsweise mittels GPS (Global Positioning System) Maschinen zentimetergenau zu steuern. Auf diese Weise kann eine überlappende oder überdosierte Ausbringung von Agrarchemikalien vermieden werden. In Kombination mit georeferenzierten Applikationskarten auf Basis von Boden-, Ernte- und Fernerkundungsdaten können gezielte Maßnahmen selbst in kleinen Teilschlägen umgesetzt werden. Zur Begleitkrautkontrolle bieten sich schon heute praxiserprobte mechanische (Hack-)Verfahren an, die dank GPS-Steuerung eine hohe Flächenleistung insbesondere in Reihenkulturen ermöglichen. Kombinationen von Hack- und (Band- beziehungsweise  Punkt-)Spritztechnik finden sich ebenfalls im Einsatz. Künftig dürfte es dank Digitalisierung sogar möglich sein, ökologisch wertvolle Begleitkräuter zu schonen und nur „Unkräuter“ gezielt zu bekämpfen. Dies setzt eine genaue Identifikation und Selektion durch die Maschine voraus, was eine große Leistungsfähigkeit der Sensor- und damit verbundenen Rechnertechnik erfordert. Je nach Verfahren sind so Einsparpotentiale beim Pflanzenschutzmitteleinsatz von bis zu 65 % möglich. Verfahren zur Identifikation von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen und deren Bekämpfung in Kombination mit Sensorik, maschinellem Lernen und autonomer Robotik, an denen unter anderem das Exzellenzcluster „PhenoRob“ der Universität Bonn forscht, werden intensiv vorangetrieben. Das PhenoRob Zentralexperiment umfasst eine Fläche von 10 Hektar am Campus Klein-Altendorf der Universität Bonn.