Abbildung: Brachflächenerfassung, Altlastenbearbeitung und Flächenrecycling

Brachflächenerfassung, Altlastenbearbeitung und Flächenrecycling

Brachflächenerfassung, Altlastenbearbeitung und Flächenrecycling

Eine Komponente zur Verringerung der Inanspruchnahme gerade landwirtschaftlicher Flächen ist die Wiedernutzung von Brachflächen. Für eine effektive Planung müssen zunächst die Brachflächenpotenziale einer Kommune ermittelt und anschließend aufbereitet werden. Zu den für die Erfassung von Brachflächen notwendigen Datengrundlagen, Arbeitsschritten und Identifizierungsmerkmalen veröffentlichte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz einen Leitfaden. Da Brachflächen hierzulande oft industriell vorbelastet sind, ist ein Flächenrecycling nicht ohne eine systematische Altlastenbearbeitung möglich. Seit vielen Jahren wird die Erfassung, Untersuchung und Sanierung von Altlasten vorangetrieben und gefördert.

Bislang wurden gut 97.000 Altablagerungen und Altstandorte erfasst. Sie spiegeln die Prägung des Landes durch den Bergbau sowie das produzierende und verarbeitende Gewerbe in Industrie und Handwerk wider. Von diesen Flächen befinden sich rund 60.000 in der Vorstufe zum Altlastenverdacht oder sind als altlastverdächtig anzusehen. Bei weiteren etwa 9.000 Flächen besteht kein Handlungsbedarf bei derzeitiger Nutzung. Für die restlichen 28.000 Flächen – davon mussten bis dato etwa 8.000 Flächen saniert werden – liefen oder laufen bereits Gefährdungsabschätzungen.

 


ALTLASTEN: ALTABLAGERUNGEN, ALTSTANDORTE

Im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes gelten als Altlasten: Erstens Altablagerungen, das heißt stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Und zweitens Altstandorte, das heißt Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden – exklusive Anlagen, die nach dem Atomgesetz stillgelegt worden sind.


 

Eine weitere Komponente zu weniger Flächenverbrauch ist das das im September 2020 von der Landesregierung verabschiedete Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung. Es besteht aus 8 Eckpunkten, zum Beispiel Flächenzertifikatehandel und Brachflächenkataster für Baulücken ab 500 Quadratmeter.

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