Abbildung: FFH-Bericht zum Zustand der Lebensräume und Arten

FFH-Bericht zum Zustand der Lebensräume und Arten

FFH-Bericht zum Zustand der Lebensräume und Arten

Die EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, alle 6 Jahre der EU-Kommission über den Zustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten zu berichten. In die FFH-Berichte Deutschlands fließen die Beiträge der Länder ein, so auch die FFH-Berichte Nordrhein-Westfalens. Der nordrhein-westfälische FFH-Bericht 2019 differenziert zwischen den 2 großen Naturräumen Nordrhein-Westfalens, dem atlantischen Tiefland (Westfälische Bucht, Niederrheinische Bucht, Niederrheinisches Tiefland) und dem kontinentalen Bergland (Weser- und Osnabrücker Bergland, Rheinisches Schiefergebirge). Er zeichnet ein ambivalentes Bild des Erhaltungszustands der Lebensräume und Arten.

Rund 18% der Lebensräume im Tiefland sind in einem günstigen Erhaltungszustand, zum Beispiel die Waldmeister-Buchenwälder sowie Trocken- und Wacholderheiden. Für das Bergland wurde dagegen für 60% der Lebensräume ein günstiger Erhaltungszustand ermittelt, unter anderem für die meisten Waldlebensraumtypen, Felsen, Fließgewässer, Heiden, Kalktrocken- und Borstgrasrasen. Bei den Arten stellt sich die Situation im Tiefland und im Bergland in etwa ausgeglichen dar: Die Anteile der Arten in einem günstigen Erhaltungszustand beziffern sich im Tiefland auf 42%, im Bergland auf 43%.

Zahlreiche Lebensräume und Arten sind weiterhin in einem ungünstigen beziehungsweise unzureichenden oder schlechten Erhaltungszustand. Rund 80% der Lebensräume im Tiefland sind in einem ungünstigen Erhaltungszustand, allen voran Moore, Grünland- und Gewässerlebensräume sowie Eichen- und Auenwälder. Im Bergland sieht es deutlich besser aus: Hier sind nur etwa 38% der Lebensraumtypen in einem ungünstigen Erhaltungszustand – insbesondere Grünlandlebensraumtypen und Moore sind betroffen. Bei den Arten stellt sich die Situation im Tiefland mit 53% im ungünstigen Erhaltungszustand und im Bergland mit 52% wiederum ähnlich dar. In einem schlechten Erhaltungszustand befinden sich vor allem Arten, die auf extensiv genutzte Grünlandflächen angewiesen sind, wie dies beispielsweise bei Tagfalterarten der Fall ist. Artengruppenspezifisch betrachtet lässt sich feststellen, dass Weichtiere und Krebse, Farn- und Blütenpflanzen sowie Moose einen sehr hohen Anteil an Arten in einem schlechten Erhaltungszustand aufweisen.

 


WAS IST DIE FFH-RICHTLINIE?

Die FFH- beziehungsweise Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist eine EU-Naturschutzrichtlinie. Sie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, Herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Welche Gebiete gewählt beziehungsweise welche Arten und Lebensraumtypen geschützt werden sollen, steht in den Anhängen der FFH-Richtlinie.


 

Verbesserungen bei den Lebensräumen im Vergleich zum FFH-Bericht 2013 gibt es bei den Kalk-Pionierrasen und den Kalktrockenrasen im Tiefland sowie den Regenerierbaren Hochmooren im Bergland. Eine Verschlechterung gab es hingegen bei den Kalkschutthalden des Berglandes. Erfreuliche Entwicklungen dokumentiert der aktuelle Bericht bei den Arten: In einem verbesserten Erhaltungszustand zeigen sich im Tiefland vor allem Arten der Wälder wie Wildkatze, Bechstein- und Mopsfledermaus. Aber auch Libellenarten wie die Zierliche Moosjungfer und die Grüne Keiljungfer oder Fischotter sowie Biber sind zu nennen. Eine Verschlechterung zeigte sich dagegen bei der Breitflügelfledermaus im Tiefland.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass sich durch die in den letzten Jahren ergriffenen Naturschutzmaßnahmen erste Erfolge bei den FFH-Lebensräumen und den FFH-Arten zeigen.

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