Im Jahr 2018 wurden insgesamt rund 57,3 Millionen Tonnen der in Nordrhein-Westfalen erzeugten Abfälle an hier ansässige Abfallentsorgungsanlagen angeliefert (das entspricht rund 3,2 Tonnen pro Kopf). Dabei handelte es sich überwiegend um Abfälle, die bei Bau- und Abbruchmaßnahmen, Umweltschutzmaßnahmen sowie Produktionsprozessen anfielen. Siedlungsabfälle – überwiegend Abfälle aus privaten Haushalten und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle – hatten einen Anteil von 16 %. Abfälle, die innerbetrieblich oder außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen verwertet wurden oder deren Entsorgung außerhalb des Landes erfolgte, sind in den 57,3 Millionen Tonnen nicht enthalten.
MAXIMEN DER ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG
Gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie darf die Abfallbewirtschaftung die Umwelt und die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigen. Auch ist nach einer 5-stufigen Hierarchie – Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung – zu handeln. Die Umsetzung geschieht durch das Abfallvermeidungsprogramm und das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, Abfallwirtschaftspläne, Beratung und vieles mehr.