Abbildung: Neue klima- und energiepolitische Weichenstellungen

Neue klima- und energiepolitische Weichenstellungen

Neue klima- und energiepolitische Weichenstellungen

Klimaschutz ist eine zentrale Zukunftsaufgabe staatlicher Daseinsvorsorge. Nordrhein-Westfalen setzte sich im Jahr 2013 mit einem Klimaschutzgesetz verbindliche Treibhausgasminderungsziele. Das dort verankerte Ziel der Minderung der Treibhausgasemissionen um 25 % gegenüber Bezugsjahr 1990 wurde bereits 2017 erreicht. Das im Gesetz genannte Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 % gegenüber 1990 erfüllt die Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens jedoch nicht. Daher ist die Anhebung des Ziels Gegenstand einer aktuell laufenden Novelle. Eine Entscheidung des Landtags wird voraussichtlich für das erste Halbjahr 2021 erwartet.

Auf der EU-Ebene wird als Klimaschutzziel 2030 eine Emissionsminderung von derzeit 40 % auf bis zu 60 % diskutiert. Eine Entscheidung wird voraussichtlich im Jahr 2021 fallen. Auf der Bundesebene setzt das Ende 2019 in Kraft getretene Bundes-Klimaschutzgesetz den Rahmen. Es hat das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 55 % zu senken. Zudem zeigt es auf, wieviel CO2 jeder Sektor ausstoßen darf, und nennt als langfristiges Ziel die Treibhausgasneutralität bis 2050.

Die Klimawissenschaft diskutiert noch ehrgeizigere Ziele, nämlich sowohl eine Erhöhung des 2030-Ziels als auch das Erreichen der Klimaneutralität deutlich vor 2050: Zum Beispiel zeigt die jüngst erschienene Agora-Studie „Klimaneutrales Deutschland“ anhand von Szenarien, die auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen, dass für 2030 eine Treibhausgasreduktion von 65 % sinnvoll wäre. Zum Beispiel konstatiert der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem „Umweltgutachten 2020“ auf der Grundlage eines an der Bevölkerungszahl orientierten Emissionsbudgets und unter der Annahme einer linearen CO2-Reduktion, dass Deutschland spätestens im Jahr 2038 klimaneutral sein müsste, um einen angemessenen Beitrag zum Übereinkommen von Paris 2015 zu leisten.

Auch der Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalens wird derzeit fortentwickelt. Die Klimaschutzmaßnahmen der Landesregierung sollen künftig in einem Auditprozess überprüft werden. Der Beirat Klimaschutz.NRW mit Mitgliedern aus Arbeitnehmervertretung, Gesellschaft, Industrie, Kommunen, Umweltverbänden, Wissenschaft und Verwaltung wurde berufen, um diesen Prozess zu begleiten.

Im Jahr 2019 legte das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eine Strategie für eine klimaverträgliche, sichere, bezahlbare Energieversorgung vor. Sie sieht die Erneuerbaren Energien als entscheidende Säule der künftigen Energieversorgung: Bis zum Jahr 2030 soll die installierte Leistung bei der Windenergie und Photovoltaik gegenüber 2018 verdoppelt werden. Weitere Ziele der Landesregierung sind substanzielle Beiträge zu den Bundeszielen von mindestens 65 % Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 und von mehr als 80 % bis 2050.

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