Abbildung: Nordrhein-westfälische Aktivitäten zur Klimaanpassung

Nordrhein-westfälische Aktivitäten zur Klimaanpassung

Nordrhein-westfälische Aktivitäten zur Klimaanpassung

Nordrhein-Westfalen verpflichtete sich mit seinem Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2013 nicht nur zum Klimaschutz, sondern auch dazu, die negativen Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Die aktuelle Anpassungsstrategie, Teil des Klimaschutzplans von 2015, hat mit 66 Maßnahmen in 16 Handlungsfeldern das Ziel, die Anpassung an die Klimafolgen voranzutreiben.

Klimaanpassung ist eine Querschnittsaufgabe. Der Bund setzt mit der Deutschen Anpassungsstrategie einen Rahmen, der im Austausch mit den Ländern fortgeschrieben wird. Neben der Landesregierung sind die Bezirksregierungen, Kommunen, Unternehmen, Verbände, Forschung und Lehre sowie Bürgerinnen und Bürger gefragt, die Anpassung an den Klimawandel in ihren Aktivitäten zu realisieren. Die Landesregierung unterstützt mit Sensibilisierungsmaßnahmen, gibt Handlungsimpulse mit Informations- und Beratungsangeboten sowie Förderprogrammen und setzt Weichen für die Planung.

Das Landeskabinett hat im Dezember 2020 den Entwurf für ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben. Da bislang weder auf Bundes- noch auf Landesebene ein vergleichbares Gesetz existiert, wird Nordrhein-Westfalen damit eine Vorreiterrolle einnehmen. In dem Gesetz werden Ziele, rechtliche Grundlagen, die Umsetzung, Fortschreibung und Berichterstattung von beziehungsweise zu Klimaanpassungsmaßnahmen festgeschrieben. Damit sollen die Auswirkungen des Klimawandels begrenzt, drohende Schäden verringert, die Klimaresilienz gesteigert und Beiträge zu den nationalen und internationalen Klimaanpassungsanstrengungen geleistet werden. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der UN-Klimarahmenkonvention.

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