Symbolbild: Mikroskopische Aufnahme von Bakterien. (KI-generiertes Bild) © CDC / Unsplash

Legionellen

-

Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Oberflächengewässern, in Grundwasser und auch im Boden vorkommen. Als natürlich vorkommende Wasserbakterien gelangen sie auch in technische Systeme, wie zum Beispiel Warmwasserverteilungsanlagen und Verdunstungskühlanlagen und vermehren sich dort unter geeigneten Bedingungen.

Legionellen können beim Menschen zu schweren Erkrankungen der Atemwege (Legionellosen) führen. Insbesondere Menschen mit einem geschwächten Immunsystem tragen ein höheres Erkrankungsrisiko. Bei der Legionellose wird unterschieden zwischen dem „Pontiac-Fieber“, einer grippeähnlichen, aber ohne Lungenentzündung verlaufenden Form und der „Legionärskrankheit, die durch eine schwere Lungenentzündung charakterisiert ist und tödlich verlaufen kann.

Die Infektion erfolgt durch das Einatmen kleinster Legionellen-haltiger Wassertröpfchen, die sich als Aerosole in der Luft befinden. Quellen können u.a. sowohl heimische Wasseranlagen/Duschen sein als auch industrielle bzw. technische Anlagen, die zur Aerosolbildung führen. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Legionellosen im Einwirkungsbereich von Verdunstungskühlanlagen. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist bisher nicht bekannt.

Zusammenarbeit der Behörden

Im Zusammenhang mit dem bislang größten Legionellose-Ausbruch in Deutschland in Warstein (Kreis Soest) im August 2013 mit 159 schwer verlaufenden Legionellose-Erkrankungen und zwei Todesfällen wurde deutlich, dass für die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Behörden ein gemeinsames Informations- und Meldemanagement erforderlich ist. So wurde über das Gesundheitsministerium NRW auf Initiative des Umweltministeriums NRW eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes erzielt. In § 27 Absatz 4 ist geregelt, dass das Gesundheitsamt die für den Immissionsschutz zuständige Behörde unverzüglich informiert, wenn im Fall einer Häufung von Infektionen mit Legionellen der Verdacht besteht, dass Krankheitserreger aus der Umwelt über den Luftpfad auf den Menschen übertragen wurden. Der umgekehrte Weg der Informationspflicht ist per Erlass geregelt – bei Hinweisen auf mögliche Umwelt-/Luftbelastungen durch Legionellen informieren die Umweltbehörden die Gesundheitsämter.

Deutliche Erfolge einer verbesserten Zusammenarbeit von Umwelt- und Gesundheitsbehörden haben das Management z.B. des Legionellen-Ausbruchs in Jülich 2014 oder in Wuppertal 2023 gezeigt.

Überwachung

Um das Risiko von Legionellen-Ausbrüchen durch Anlagen zu senken, wurde 2017 nach einer erfolgreichen Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens eine Verordnung auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von der Bundesregierung erarbeitet und in Kraft gesetzt (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Mit ihr werden Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.

Mit dem Erlass „Selbstüberwachung Legionellen“ wurde zusätzlich eine Verpflichtung zur Selbstüberwachung von Abwasserdirekteinleitungen mit relevantem Abwasser für Legionellen in Nordrhein-Westfalen eingeführt.

Darüber hinaus wurden mit einem weiteren Erlass Vorgaben zur Information der Öffentlichkeit über Befunde in Anlagen unabhängig von Erkrankungsfällen durch die zuständigen Überwachungsbehörden eingeführt.

Ebenfalls als Konsequenz aus dem Legionellose-Ausbruch in Warstein 2013 wurde vom Umweltministerium NRW 2014 ein landeseigenes Umweltmikrobiologielabor im LANUV aufgebaut. Mit diesem Labor ist Nordrhein-Westfalen in der Lage, in eigener Regie Legionellenanalysen von Kühl-, Oberflächen- und Abwasser durchzuführen.