Symbolbild: Ein langer lichtdurchfluteter Gang mit einer großen Fensterfront an der linken Seite des Bildes. Alle Fenster sind weit geöffnet. © Rowan Heuvel / Unsplash

Erste Maßnahmen

Die zu ergreifenden Schritte reichen von Sofortmaßnahmen bis zur langfristigen Sanierung.

Ein Gebäude im Falle eines Verdachts auf Luftverunreinigungen sogleich auf alle analysierbaren Schadstoffe zu untersuchen, wäre unverhältnismäßig aufwändig und teuer. Es ist in jedem Fall sinnvoll, zuvor eine Erkundung des Gebäudes durch erfahrene Fachleute durchzuführen, um die möglichen Einflussfaktoren auf die Innenraumluftqualität zu erfassen und die zu untersuchenden Schadstoffe einzugrenzen.

Bei akutem Auftreten von Beschwerden kann in einem ersten Schritt überlegt werden, was sich in den betroffenen Räumen verändert hat. Damit können einfache Ursachen eventuell schnell ermittelt und vielleicht sogar mit wenig Aufwand beseitigt werden. Dabei hilft Ihnen eine kleine Checkliste.

Zwischen dem Auftreten von Auffälligkeiten und der Klärung der Ursache kann es nötig sein, kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vor Ort zu ergreifen. Dafür ist die jeweilige Gebäudebetreiberin / der jeweilige Gebäudebetreiber (z. B. die Schulleitung) verantwortlich. Solche Maßnahmen können z. B. verstärktes Lüften und Reinigen der betroffenen Räume, aber auch eine Verringerung / Vermeidung der Raumnutzung sein. Dies hängt von der jeweiligen Situation vor Ort ab.

Besonders wichtig ist eine offene und gute Kommunikation zwischen den Beteiligten. Die Betroffenen haben oft ein starkes Bedürfnis, nicht nur über die Ergebnisse, sondern auch über die einzelnen Schritte der Schadstoffuntersuchungen informiert und mit in die weiteren Planungen einbezogen zu werden. Dazu einige Anregungen.

 

Check / Gebäudeerkundung

Es wäre unverhältnismäßig aufwändig und teuer, im Falle eines Verdachtes auf Luftverunreinigungen alle analysierbaren Schadstoffe zu untersuchen. Es ist in jedem Fall sinnvoll, zuvor eine Erkundung des Gebäudes durch erfahrene Fachleute durchzuführen, um die möglichen Einflussfaktoren auf die Innenraumluftqualität zu erfassen und die zu untersuchenden Schadstoffe einzugrenzen.

Die Erkundung und Bewertung sollte von Fachpersonen und Prüfstellen durchgeführt werden, die einschlägige Sachkenntnis besitzen. (Hierzu siehe z.B. die DIN EN ISO 16000-32 - Innenraumluftverunreinigungen - Teil 32: Untersuchung von Gebäuden auf Schadstoffe.) Ausgehend vom eigentlichen Anlass der Gebäudeerkundung (das können Beschwerden, aber auch eine Bestandsaufnahme sein) ist die weitere Vorgehensweise festzulegen. Wichtig ist es, vorab Informationen über Baujahr, Bauweise, Standort, bisherige und aktuelle Nutzungen, Umbauten, besondere Vorkommnisse, Beschwerden usw. zusammenzutragen. Diese Recherche kann Informationen liefern, die für die Festlegung des Untersuchungsrahmens von Bedeutung sind.

Sind gesundheitliche Beschwerden Anlass für die Untersuchungen, kann eine systematische Befragung der Gebäudenutzer mittels eines Fragebogens wichtige Erkenntnisse liefern. Bei öffentlichen Gebäuden ist die Beteiligung des zuständigen Bauamtes und des Gesundheitsamtes dringend angeraten.

Liegen alle diesbezüglichen verfügbaren Informationen vor, ist die Gesamtsituation zu bewerten und zusammen mit den beauftragten Fachleuten ein Plan der Gebäudeerkundung zu erstellen, in welchem die Vorgehensweise der Begehung festgelegt wird.

Die Begehung muss sämtliche Bereiche des betroffenen Gebäudes oder Gebäudeteils umfassen. Es können auch nur einzelne Räume betroffen sein. Ziel ist es, Einflussfaktoren auf die Raumluftqualität zu ermitteln, wie beispielsweise Baumaterialien, Raumnutzung, Lüftungsverhalten, Schäden. Für jeden Raum ist festzulegen, ob und welche Probenahmen von Materialien oder Raumluft erforderlich sind. Auffällige Gerüche sind zu dokumentieren.

Anschließend erfolgt eine genaue zeitliche Planung, da Raumluftuntersuchungen genau vorbereitet werden müssen. Alle Probenahmen und Analysen sind nach den einschlägigen Vorschriften (DIN-Normen usw.) durchzuführen. Werden bedenkliche Schadstoffkonzentrationen festgestellt, ist eine frühzeitige Information und Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erforderlich.

Nach Durchführung aller Untersuchungen erfolgt die Bewertung der Ergebnisse durch den Sachverständigen und gegebenenfalls durch das Gesundheitsamt, eventuell unter Beteiligung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Es sind erste Vorschläge für die weitere Vorgehensweise zu erarbeiten.

Besonders wichtig ist eine offene und gute Kommunikation zwischen den Beteiligten. Die Betroffenen haben oft ein starkes Bedürfnis, über die einzelnen Schritte der Schadstoffuntersuchungen informiert und mit in die Entscheidungen einbezogen zu werden. Hierzu können Informationsabende o. ä. anberaumt werden. Moderne Kommunikationsmittel wie das Internet können dazu dienen, Informationen bereit zu stellen. Bei größeren Projekten empfiehlt es sich, einen "runden Tisch" zu gründen, der von einer neutralen Person moderiert wird.

  • Gab es einen Feuchte- oder Wasserschaden, könnte sich Schimmel gebildet haben?
  • Werden neue Reinigungsmittel verwendet?
  • Ist der Luftwechsel im Raum ausreichend (zum Beispiel nach Austausch von Fenstern oder gibt es Änderungen an der Klimaanlage / Abluftführung)?
  • Ist die Raumtemperatur angepasst?
  • Ist die Einrichtung (oder ein Teil davon) verändert worden?
  • Wurde renoviert oder umgebaut und ein neuer Bodenbelag oder Anstrich aufgebracht?
  • Welche Tätigkeiten wurden in dem Raum ausgeführt? Könnten lösemittelhaltige oder geruchsintensive Materialien verwendet worden sein?
  • Welche elektrischen oder elektronischen Geräte werden in dem Raum verwendet?
  • Kann der Zustand der Sanitäreinrichtungen eine Quelle von Gerüchen sein?
  • Kann eine schlechte Raumakustik zu Befindlichkeitsstörungen bei den Betroffenen geführt haben?

Zwischen dem Auftreten von Auffälligkeiten und der Klärung der Ursache, kann es nötig sein, kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vor Ort zu ergreifen. Dafür ist die jeweilige Gebäudebetreiberin / der jeweilige Gebäudebetreiber (z. B. die Schulleitung) verantwortlich. Solche Maßnahmen können z. B. verstärktes Lüften und Reinigen der betroffenen Räume, aber auch eine Verringerung / Vermeidung der Raumnutzung sein. Dies hängt von der jeweiligen Situation vor Ort ab.

Offene und gute Kommunikation ist ein wichtiger Teil der Problemlösung.

Die Betroffenen haben oft ein starkes Bedürfnis, nicht nur über die Ergebnisse, sondern auch über die einzelnen Schritte der Schadstoffuntersuchungen informiert und mit in die Entscheidungen bzw. weiteren Planungen einbezogen zu werden. Sie sind selbst meist keine Fachleute und benötigen deshalb verständliche Informationen, um die Situation für sich einschätzen zu können. In schwierigen oder akuten Fällen sollte um Verständnis für ggf. notwendige Einschränkungen, wie zum Beispiel räumliche Beschränkungen (z. B. Raum zeitweise nicht nutzbar), geworben werden.

Moderne Kommunikationsmittel wie das Internet können dazu dienen, entsprechende Informationen bereit zu stellen. Es können auch Informationsabende anberaumt werden. Bei größeren Projekten kann die Einrichtung eines „runden Tisches“, der von einer neutralen Person moderiert wird, hilfreich sein.

Der Umfang und die Art der Kommunikation mit Betroffenen oder der Öffentlichkeit hängen von der Gesamteinschätzung der Situation vor Ort ab. Für eine „einfache“ Schimmelsanierung nach einem Wasserschaden reicht in einer Schule vielleicht ein Elternbrief aus. Ist aber z. B. ein ganzes Gebäude betroffen, wie es bei Neuerstellung oder großräumiger Renovierung in Einzelfällen vorkommen kann, sollten auch die Informationen umfangreicher sein. Dies kann z. B. mit Internet-Informationen (auch Pressemeldungen) und Versammlungen zur Erläuterung der Vorgehensweise und der nötigen Maßnahmen geschehen.

Der offene Umgang mit dem Problem hilft, Vertrauen zu bilden und unnötige, zumeist sehr emotionale Auseinandersetzungen zu vermeiden.