Verfuegungen_Wasserentnahme
© Reginal / Pixabay Wasserentnahme eingeschränkt
Allgemeinverfügungen der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte in NRW
Immer mehr Kreise in Nordrhein-Westfalens untersagen wegen der anhaltenden Trockenheit die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen für private Zwecke.
Die Übersicht informiert über aktuell geltende Allgemeinverfügungen sowie mögliche Einschränkungen bei der Trinkwassernutzung.
Stand: 16.07.2026, Alle Angaben und Inhalte sind ohne Gewähr. Irrtum und Änderungen vorbehalten.
Allgemeinverfügungen der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster
- Städteregion Aachen
- Stadt Bonn
- Kreis Borken
- Kreis Euskirchen
- Kreis Herford
- Stadt Köln
- Kreis Mettmann
- Oberbergischer Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis (Gewässer Dhünn)
- Rhein-Erft Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Stadt Remscheid
- Kreis Siegen-Wittgenstein
- Stadt Solingen