Abbildung: Agrarumweltmaßnahmen und Ökologischer Landbau

Agrarumweltmaßnahmen und Ökologischer Landbau

Agrarumweltmaßnahmen und Ökologischer Landbau

Die Agrarumweltmaßnahmen einschließlich des Vertragsnaturschutzes und des Ökologischen Landbaus sind freiwillige Maßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe. Sie werden im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER zur Entwicklung des ländlichen Raums gefördert und durch den Bund und die Länder kofinanziert. Sie zielen vor allem auf Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, den Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten der offenen Feldflur, den Gewässerschutz und den Boden- und Erosionsschutz: zum Beispiel durch Auflagen wie spätere Mahdtermine und Verpflichtungen wie den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Nordrhein-Westfalen verantwortet und fördert seit 1993 Agrarumweltmaßnahmen sowie den ökologischen Landbau in Form von Umweltleistungen, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und für mindestens 5 Jahre verbindlich vereinbart werden.

Für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 wurden für Agrarumweltmaßnahmen und den Ökolandbau 460 Millionen Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln eingeplant. 2019 förderte das Land 10.944 Betriebe für die Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen auf 244.000 Hektar. Zusätzlich wurden 1.747 Betriebe für eine ökologische Bewirtschaftung nach der EU-Öko-Verordnung gefördert. Insgesamt bewirtschafteten 2.202 Betriebe 89.155 Hektar ökologisch.

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