Abbildung:Nicht unumstrittene Greening-Prämie

Nicht unumstrittene Greening-Prämie

Nicht unumstrittene Greening-Prämie

Die Landwirtschaft sichert die Ernährung der Menschen. Zugleich beansprucht insbesondere die Intensivlandwirtschaft den Boden, die Luft, das Wasser und die in der Agrarlandschaft lebenden Tiere und Pflanzen. Um die Zahlungen der EU stärker mit der Erbringung gewisser gesellschaftlicher Leistungen zu verknüpfen, wurde mit der Ende 2013 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) das Direktzahlungssystem überarbeitet. Ein Kernelement ist seitdem die Greening-Prämie, die etwa 30% der etwa 450 Millionen Euro EU-Direktzahlungen pro Jahr an landwirtschaftliche Betriebe Nordrhein-Westfalens mit Umweltauflagen verknüpft. Das Greening umfasst 3 Komponenten, die alle einzuhalten sind: die Anbaudiversifizierung, den Erhalt des Dauergrünlands wie Wiesen und Weiden sowie die Ausweisung sogenannter Ökologischer Vorrangflächen. Es ist verpflichtend für alle Landwirte, die Direktzahlungen beantragen (mit Ausnahme von Kleinerzeugern, Ökolandbaubetrieben und Betrieben mit ausschließlich Dauerkulturen wie Obstkulturen). Daher unterhalten mehr als die Hälfte aller landwirtschaftlichen Betriebe des Landes 5% der Ackerflächen als Ökologische Vorrangflächen.

Um die für die Biodiversität wichtigen Brachen als Ökologische Vorrangflächen attraktiver zu gestalten, wurden 2018 bestimmte Gewichtungsfaktoren der EU-Kommission angepasst und die Kategorie „Brache mit Honigpflanzen“ eingeführt. Überdies ist nun der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Ökologischen Vorrangflächen untersagt (ausgenommen nachwachsende Rohstoffe wie das Süßgras Miscan thus im ersten Anbaujahr). Auch werden Verstöße gegen das Greening zunehmend sanktioniert.

Das Greening ist nicht unumstritten. Nach einer Studie im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz brachten die Ökologischen Vorrangflächen in der bisherigen Form keinen nennenswerten Mehrwert für die biologische Vielfalt in Agrarlandschaften. Die Studie sieht aber auch gute Chancen für eine Aufwertung der Ökologischen Vorrangflächen im Rahmen der GAP nach 2020 und nennt Handlungsempfehlungen.

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