Abbildung: Strengere Empfehlungen für Umgebungslärm

Strengere Empfehlungen für Umgebungslärm

Strengere Empfehlungen für Umgebungslärm

Die WHO-Regionaldirektion für Europa veröffentlichte im Jahr 2018 neue Leitlinien für Umgebungslärm. Sie wurden auf der Grundlage neuester Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung erstellt und enthalten Empfehlungen für den Schutz der menschlichen Gesundheit vor Umgebungslärm aus verschiedenen Quellen: Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm und Lärm von Windenergieanlagen. Es werden Lärmpegel genannt, ab denen schädliche gesundheitliche Auswirkungen oder erhebliche Belästigungen zu erwarten sind, und Maßnahmen zur Senkung der Belastung empfohlen. Die WHO-Werte liegen teils erheblich unterhalb der in Deutschland gesetzlich geregelten Immissionsricht- und Immissionsgrenzwerte. Sie sind zwar nicht eins zu eins vergleichbar, machen aber den dringenden Handlungsbedarf deutlich.

Um es an Beispielen konkreter zu machen: Die Immissionsgrenzwerte für den Straßen- und Schienenverkehr für neu zu bauende Verkehrswege in reinen Wohngebieten lauten in Deutschland 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts, in Kurgebieten oder Gebieten mit Krankenhäusern oder Pflegeanstalten gelten 57 dB(A) tags und 47 dB(A) nachts. Die Werte des Fluglärmschutzgesetzes für die Abgrenzung der Schutzzonen an bestehenden zivilen Flughäfen beziffern sich für alle Gebiete auf 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts.

In naher Zukunft werden die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO analysiert, fachlich bewertet und auf verschiedenen politischen Ebenen beraten. Erst danach wird sich zeigen, ob und inwieweit das deutsche Lärmschutzrecht angepasst wird.

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