Die Landesregierung bekennt sich zum Übereinkommen von Paris 2015. In diesem Übereinkommen wurde das völkerrechtlich verbindliche Ziel definiert, „den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, da erkannt wurde, dass dies die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich verringern würde“.
Der Klimaschutz soll in Nordrhein-Westfalen technologieoffen für ein weitgehend treibhausgasneutrales Wirtschaften vorangetrieben werden. Zentral wird dabei der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Energiesektor, im Wärmemarkt, in der Industrie sowie im Mobilitätsbereich sein.