Abbildung: Bekenntnis zum Klimaschutzabkommen von Paris

Bekenntnis zum Klimaschutzabkommen von Paris

Bekenntnis zum Klimaschutzabkommen von Paris

Die Landesregierung bekennt sich zum Übereinkommen von Paris 2015. In diesem Übereinkommen wurde das völkerrechtlich verbindliche Ziel definiert, „den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, da erkannt wurde, dass dies die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich verringern würde“.

Der Klimaschutz soll in Nordrhein-Westfalen technologieoffen für ein weitgehend treibhausgasneutrales Wirtschaften vorangetrieben werden. Zentral wird dabei der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Energiesektor, im Wärmemarkt, in der Industrie sowie im Mobilitätsbereich sein.

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