Als Lärm bezeichnet man Geräusche, die auf die Umwelt störend, belastend oder gesundheitsschädigend wirken. Lärm lässt den Menschen vermehrt Stresshormone ausschütten und aktiviert sowohl das vegetative Nervensystem als auch das Hormonsystem. Dies hat Einfluss auf den Blutdruck, die Herzfrequenz und andere Kreislauffaktoren. Solche Kreislauf- und Stoffwechselregulierungen werden weitgehend unbewusst und auch im Schlaf über das autonome Nervensystem vermittelt. Mögliche Langzeitfolgen von dauerhafter Verkehrslärmbelastung reichen von Schlafstörungen bis hin zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich Herzinfarkt.
60 DEZIBEL DOPPELT SO LAUT WIE 50 DEZIBEL – DIE LOGARITHMISCHE DEZIBEL-SKALA
Das Maß für die Lautstärke ist der Schalldruckpegel, gemessen üblicherweise in dB(A). Flüstern entspricht etwa 30 dB(A), normale Gesprächslautstärke etwa 55 dB(A) und ein laufender Staubsauger rund 70 dB(A). Bei etwa 100 dB(A) liegt die Unbehaglichkeitsschwelle, bei rund 120 dB(A) die Schmerzgrenze. 100 dB(A) sind aber nicht doppelt so laut wie 50 dB(A), denn die Dezibel-Skala ist logarithmisch aufgebaut. Die Wahrnehmung von Lautstärke ist immer subjektiv, eine Zunahme von etwa 10 dB(A) führt jedoch zu einer gefühlten Lautstärkeverdopplung. Schalldruckpegel von 60 dB(A) werden also als etwa doppelt so laut empfunden wie Pegel von 50 dB(A).
Eine Studie des Umweltbundesamtes an vorwiegend älteren Menschen ergab, dass das Risiko, in ärztlicher Behandlung wegen Bluthochdruck zu sein, bei denen, die nachts vor ihrem Schlafzimmerfenster einem mittleren Schalldruckpegel von bis zu 55 Dezibel dB(A) oder mehr ausgesetzt waren, fast doppelt so hoch war wie bei jenen, die mit maximal 50 db(A) belastet waren.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es einen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung. Unter Umgebungslärm versteht man die Lärmeinwirkungen durch den Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie die Industrie. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, alle 5 Jahre Lärmkarten für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen und zu veröffentlichen. Aktuelle Ergebnisse sind im Umgebungslärmportal veröffentlicht. Darauf aufbauend müssen Lärmaktionspläne erarbeitet werden, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden der 24-Stunden-Index LDEN von 70 dB(A) oder der Nachtlärmindex LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.
In Nordrhein-Westfalen sind rund 1,5 Millionen Menschen nachts Schallpegeln von über 55 Dezibel und rund 1,1 Millionen Menschen während des 24-Stunden-Tags Schallpegeln von über 65 Dezibel ausgesetzt. Nicht selten gibt es Mehrfachbelastungen durch verschiedene Lärmquellen.
Nordrhein-Westfalen verfügt über ein dichtes Netz an Flughäfen und -plätzen. Besonders Flüge in der Nacht sowie in den Nachtrandzeiten 22:00 bis 24:00 Uhr und 05:00 bis 06:00 Uhr führen zu Beeinträchtigungen der Anwohnerschaft. Landesweit sind nachts rund 13.200 Personen von Schalldruckpegeln über 55 dB(A) betroffen. Der Schutz vor Fluglärm ist im Fluglärmschutzgesetz geregelt, vorrangig durch passive Lärmschutzmaßnahmen wie baulichen Schallschutz und bauliche Nutzungsbeschränkungen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz ermittelte für die Großflughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn sowie 6 weitere Flughäfen die Lärmschutzbereiche und setzte sie per Verordnung fest.