Abbildung: Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln – Pestizidreport sorgt für Transparenz

Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln – Pestizidreport sorgt für Transparenz

Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln – Pestizidreport sorgt für Transparenz

Unter Pflanzenschutzmitteln versteht man gemeinhin „Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmittel“. Sie töten unerwünschte Ackerbegleitkräuter (Herbizide), bekämpfen Pilzkrankheiten, Bakterien oder Viren (Fungizide, Bakterizide, Viruzide), werden als inerte Gase gegen Vorratsschädlinge eingesetzt, tragen zur Standfestigkeit des Getreides bei (Wachstumsregulatoren) oder schützen Nahrungs-, Futter- sowie Rohstoffpflanzen vor Schadorganismen (Insektizide). Landwirtschaft und Gartenbau nutzen Pflanzenschutzmittel in großem Umfang. Für Deutschland dokumentierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für 2017 den Einsatz von rund 115.000 Tonnen Pflanzenschutzmitteln (Zubereitungen, die neben Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auch Hilfsstoffe enthalten). Dabei entfielen 44 % auf Herbizide, 29 % auf Fungizide, Bakterizide und Viruzide sowie 12 % auf inerte Gase. In Nordrhein-Westfalen dürften davon geschätzt etwa 9.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Einsatz gekommen sein (Zubereitungen, ohne inerte Gase).

Pflanzenschutzmittel dürfen hierzulande verwendet werden, wenn sie in einem EU-Gemeinschaftsverfahren genehmigt und in Deutschland zugelassen wurden. Zum Zweck der Bewertung ihrer gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier werden zahlreiche Untersuchungen zur Giftigkeit, zur akuten und langfristigen Wirkung, zu den Auswirkungen auf das Erbgut, das Hormonsystem, auf Krebsentstehung und vieles mehr durchgeführt. Auch wird in Feldversuchen die Anwendung der Mittel erprobt und die Rückstandsmengen werden gesundheitlich bewertet. Rückstandshöchstmengen werden so niedrig wie möglich festgesetzt – nicht mehr als für die angestrebte Verwendung nötig und nicht höher als gesundheitlich vertretbar. Gleichwohl sorgt vor allem das zugelassene Herbizid Glyphosat für Schlagzeilen, da die Internationale Agentur für Krebsforschung es als „wahrscheinlich krebserzeugend“ bewertet und es in den USA für viel beachtete Gerichtsprozesse sorgt.

In der konventionellen Landwirtschaft sind Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln unvermeidlich. Erzeuger, Importeure und Händler tragen die Verantwortung dafür, dass die vertriebenen Lebensmittel den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebensmitteln und Futtermitteln regelt, bis zu welcher Höchstmenge die jeweiligen Stoffe zulässig und unbedenklich sind. Die Höchstmengen beziehen sich auf unverarbeitete Handelsware.

 


EXEMPLARISCHE PESTIZIDREPORTERGEBNISSE AM BEISPIEL VON ERDBEEREN

Von 2016 bis 2018 wurden 785 Proben untersucht, davon 16 aus ökologischem Landbau. 91 % aller Proben hatten Pestizidbefunde, davon 79 % mit Mehrfachrückständen (2 bis 20 Pestizide je Probe), darunter eine Höchstmengenüberschreitung. Am häufigsten wurde das Fungizid Cyprodinil gefunden. Von den Bio-Erdbeeren hatte dagegen nur eine Probe einen Pestizidbefund, Mehrfachrückstände oder Höchstmengenüberschreitungen gab es keine.


 

Die amtliche Lebensmittelüberwachung des Landes überprüft jährlich rund 4.000 Lebensmittelproben aus dem In- und Ausland stichprobenartig auf Rückstände von bis zu 600 Pflanzenschutzmittelwirkstoffen. Die Untersuchungsergebnisse werden im laufend aktualisierten Pestizidreport veröffentlicht. Er ist gegliedert in die Lebensmittelgruppen Getreide, Kartoffeln, Frischgemüse, Pilze, Frischobst, Gewürze und enthält Angaben zur Anzahl der Proben mit und ohne Pestizidbefund, zu Höchstmengenüberschreitungen, Vergleichen nach Herkunftsländern und großen Supermarktketten sowie zu gefundenen Wirkstoffen.

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