Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.umweltportal.nrw.de des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.10.2024 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Internetseite www.umweltportal.nrw.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruhen auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. Unter anderem sind die nachfolgenden Punkte noch nicht auf allen Seiten barrierefrei:
- Karten und Kartendienste: Online-Karten und Kartendienste, die nicht zu Navigationszwecken dienen, können nicht vollständig barrierefrei angeboten werden.
- Charts / Graphiken: Visuell aufbereitete Daten sind mit mouse-over-Informationen versehen, um neben der farblichen eine Daten-basierte Darstellung anzubieten. Eine Bereitstellung für Screen-Reader wird noch erarbeitet.
- PDF-Dokumente und Grafiken auf www.umweltportal.nrw.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder haben Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit oder zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Schreiben Sie uns unter: umweltportal@munv.nrw.de oder nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular des Ministeriums.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.umweltportal.nrw.de von uns keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
- Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
- eine Email an die Ombudsstelle senden