Symbolbild: Plattenbau mit vielen Fenstern. Alte Dehnungsfugen können PCB enthalten, das auch den Innenraum belastet. © Pixabay

PCB

Polychlorierte Biphenyle

Der Begriff Polychlorierte Biphenyle (PCB) ist eine Bezeichnung für eine chemische Stoffgruppe, die in synthetischen Gemischen zum Einsatz kam. In Deutschland wurden diese technischen Gemische seit den 1950er Jahren zum Beispiel in Transformatoren, Kondensatoren, Wandanstrichen, Weichmachern oder Fugenmassen verwendet.

Der Hauptverwendungszeitraum für PCB-haltige Bauprodukte liegt in den 1960er und 1970er Jahren. Das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCB sind in Deutschland seit 1978 in offenen und seit 1989 in geschlossenen Anwendungen verboten. Zu den offenen Anwendungen zählen z.B. Fugenmassen oder Wandanstriche, die auch heute noch in Gebäuden zu finden sind. Die Aufnahme von PCB in den menschlichen Körper kann sowohl über direkten Hautkontakt als auch mit der Nahrung sowie über PCB-belastete Innenraumluft erfolgen. Die PCB-Belastung der Allgemeinbevölkerung über die Nahrung ist in Deutschland aufgrund gesetzlicher Regelungen in den letzten 30 Jahren erheblich zurückgegangen. Relativ zur Belastung über die Nahrung hat heutzutage die Belastung aus dem langfristigen Aufenthalt in PCB-belasteten Innenräumen einen größeren Anteil an der Gesamtbelastung von entsprechend betroffenen Menschen.

PCB können die Gesundheit schädigen. Nach deutschem Gefahrstoffrecht ist PCB als reproduktionstoxisch (d. h. es kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und das ungeborene Leben schädigen) und als möglicherweise krebserzeugend eingestuft. Weitere Wirkungen zeigen sich in Form von Neuro-, Immun- und Lebertoxizität sowie in Schilddrüsen- und Hauteffekten.

 

In Abhängigkeit von der Verunreinigung der Raumluft durch PCB kann eine Sanierung erforderlich sein. Es können zum Beispiel noch PCB-belastete Fugenmassen vorhanden sein. Wände, Wandverkleidungen oder Fußbodenbeläge der Räume können beispielsweise auch sekundär über die Raumluft belastet sein. Die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden“ (PCB-Richtlinie NRW) gibt Hinweise zur Durchführung von Sanierungen und weist einen Vorsorge- bzw. Sanierungsleitwert von 300 ng/m3 und einen Interventionswert von 3.000 ng/m3 aus.

Bei der Anwendung der PCB-Richtlinie NRW ist jedoch zu berücksichtigen, dass sie in Bezug auf den Schutz der menschlichen Gesundheit nicht mehr dem aktuellen Stand des Wissens entspricht. Der in den 1990er Jahren abgeleitete Vorsorge- bzw. Interventionswert beruht auf einer mittlerweile veralteten Bewertungsgrundlage.

Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) am Umweltbundesamt hat daher im Januar 2025 neue gesundheitlich begründete Richtwerte für PCB in der Innenraumluft abgeleitet und veröffentlicht. Auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes wurde für PCB ein Richtwert I von 80 ng/m3 (Vorsorge) und ein Richtwert II von 800 ng/m3 (gefahrenbezogen) festgelegt. Das heißt, unterhalb einer PCB-Konzentration von 80 ng/m3 in der Innenraumluft ist lebenslang keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten, oberhalb von 800 ng/m3 besteht Handlungsbedarf, insbesondere wenn empfindliche Personen betroffen sind. Im Bereich zwischen diesen Werten ist eine unmittelbare Gefährdung nicht zu erwarten, aber es liegt eine unerwünscht hohe Belastung vor, die minimiert werden sollte.

Die unter anderem aus diesem Grund notwendige Überarbeitung der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – die auch die Hinweise zur PCB-Sanierung beziehungsweise die PCB-Richtlinie enthält – ist angestoßen worden.

Die Sanierung PCB-belasteter Innenräume sollte Fachfirmen überlassen werden.