Elektromagnetische Felder
Elektromagnetische Felder
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Elektromagnetische Felder umgeben die Menschen vielfach in ihrem Alltag. Sie treten beim Transport und Verbrauch von Strom, beim Empfang von Radio und Fernsehen sowie beim Mobilfunk und weiteren modernen Funktechnologien wie WLAN oder Bluetooth auf.
Grenzwerte für elektromagnetische Felder sind in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, der 26. BImSchV, festgelegt. Die Grenzwerte sind für die verschiedenen Anlagenarten und Frequenzbereiche unterschiedlich. Die 26. BImSchV enthält auch Anforderungen zur Vorsorge.
Niederfrequente elektrische und magnetische Felder zum Beispiel von Stromversorgungsanlagen können Reizwirkungen hervorrufen. Bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Stromversorgungsanlagen treten diese Wirkungen nicht auf.
Hochfrequente elektromagnetische Felder der modernen Funktechnologien dringen nur wenige Zentimeter in den Körper ein und werden in Wärme umgewandelt. Diese Wirkung ist sowohl in den Geräten als auch im Umfeld der Sendemasten gesetzlich begrenzt.
Elektrische und magnetische Gleichfelder, wie sie bei Gleichstromübertragung auftreten, können indirekte Wirkungen zum Beispiel auf elektronische Implantate wie Herzschrittmacher haben. Der Grenzwert für statische Magnetfelder wurde deshalb so festgelegt, dass auch Beeinflussungen von Implantaten vermieden werden.
Weiterführende Informationen
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW – Elektromagnetische Felder
- Broschüre "Elektrosmog - Quellen, Wirkung, Vorsorge" [08/12; PDF; 8,7 MB; nicht barrierefrei]
- Broschüre „Mobilfunktechnik 5G: Chancen und Risiken im Faktencheck“ [09/20; PDF; 0,7 MB; nicht barrierefrei]
- Pressemitteilung des Umweltministeriums NRW vom 06.03.2022