Zurückkehrende Arten und Neobiota
Zurückkehrende Arten und Neobiota
Seit geraumer Zeit kehren Tierarten nach Nordrhein-Westfalen zurück, die in der Vergangenheit als ausgestorben galten. Dazu gehören prominente Beispiele wie die nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Arten Luchs, Fischotter, Biber, Wolf, Seeadler, Schwarzstorch und schon vor längerer Zeit Uhu.

Unter diesen Arten nimmt das Raubtier Wolf sicherlich eine besondere Stellung ein, da sich die Weidetierhaltung an dessen Anwesenheit anpassen muss. In den letzten rund 200 Jahren hatte die Weidetierhaltung ohne den Wolf wirtschaften können. Im Jahr 2009 gab es dann Hinweise auf einzelne durchziehende Wölfe. 2018 gelang erstmals seit 1835 der Nachweis eines standorttreuen Wolfs am unteren Niederrhein im Kreis Wesel. 2020 wurde hierzulande erstmals wieder ein Wolfsrudel, das heißt ein Paar mit Welpen, dokumentiert. Für standorttreue Wölfe hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr folgende Fördergebiete für den Schutz von Weidetieren eingerichtet: Westliches Münsterland, Eifel-Hohes Venn, Dümmer-Geest-Niederung, Märkisches Sauerland, Oberbergisches Land, Senne-Eggegebirge, Stegskopf und Oberer Arnsberger Wald (insgesamt rund 50 % der Landesfläche). Im Monitoringjahr 2024 weist Nordrhein-Westfalen mit 4 Rudeln (Schermbeck, Leuscheid, Ebbegebirge und Nationalpark Eifel) und 3 territorialen Einzeltieren (Rureifel, Oberer Arnsberger Wald und Senne) nur wenige Prozent des bundesweiten Wolfsbestands (209 Rudel, 46 Paare, 19 territoriale Einzeltiere) auf. Damit zählt Nordrhein-Westfalen nicht zu den sogenannten Wolfsländern wie zum Beispiel Niedersachsen, Sachsen oder Brandenburg. Der Wolfsbestand wächst in Nordrhein-Westfalen nach wie vor, bis jetzt jedoch keineswegs exponentiell. Zur Minderung von wirtschaftlichen Belastungen, die durch den Wolf verursacht wurden, gewährt das Land nach der Förderrichtlinie Wolf Billigkeitsleistungen und fördert präventive Herdenschutzmaßnahmen. Haus- und Nutztierverluste durch Wolfsübergriffe werden in der Regel ersetzt, Investitionskosten für Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune werden zu 100 % vom Land übernommen.
Im Gegensatz zu den Arten, die sich ihren Lebensraum auf natürliche Weise wieder zurückerobern, können die durch menschlichen Einfluss zu uns gekommenen Arten (Neobiota) die biologische Vielfalt erheblich schädigen. Zur Einordnung: Von rund 100 vom Menschen eingeschleppten Arten etablieren sich bei uns im Mittel 10 Arten dauerhaft, davon kann wiederum im Mittel eine Art invasiv werden. Invasiv sind die Neobiota, die dauerhafte Schäden in den Lebensgemeinschaften (Biozönosen) hervorrufen. Es geht also um 1 % der Neozoen (Tiere), Neophyten (Pflanzen) oder Neomyxomyceten (Pilze), die besonders problematisch sind. Beispiele für invasive Neobiota sind die Uferbauwerke schädigende Nutria, die die Fischfauna massiv beeinträchtigende Schwarzmundgrundel oder die bei Hautkontakt heftige phototoxische Reaktionen hervorrufende Herkulesstaude. Deren Bekämpfung wird durch eine eigene EU-Verordnung geregelt und ist Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Im Neobiota-Portal Nordrhein-Westfalen ist eine entsprechende Artenliste mit Fundortdaten und Empfehlungen zu Maßnahmen veröffentlicht. Aufgeführt sind auch vergleichsweise harmlose Arten wie der Halsbandsittich, der Bestände aus Gefangenschaftsflüchtlingen aufbauen konnte.