Elektromagnetische Felder und Mobilfunk

Künstlich erzeugte elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder unterscheiden sich deutlich in physikalischer Eigenschaft, Reichweite und ihrem Einfluss auf den menschlichen Organismus.

Sendemast mit Mobilfunktantennen © Erich Westendarp / Pixabay

Gut untersucht und wissenschaftlich nachgewiesen sind folgende Zusammenhänge: Niederfrequente elektrische und magnetische Fel- der, wie sie bei Freileitungen und elektrischen Haushaltsgeräten auftreten, können im Körper schwache elektrische Ströme erzeugen, die die körpereigenen Ströme in den Nervenbahnen überlagern. Übersteigen diese Ströme eine bestimmte Schwelle, können sie zum Beispiel Herzrhythmusstörungen auslösen.

Hochfrequente elektromagnetische Felder, wie sie durch Mikrowellenherde, Mobil und Schnurlostelefone oder WLAN-Anlagen auftreten, führen in erster Linie zu Erwärmung. Sie dringen bis zu einer Tiefe von wenigen Zentimetern in den Körper ein, werden absorbiert und in Wärme umgewandelt. Das Körpergewebe kann ab einer bestimmten Strahlungsstärke dadurch geschädigt werden In der Verordnung über elektromagnetische Felder wurden Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor solchen Wirkungen festgelegt. Diese gelten unter anderem für ortsfeste Sendefunkanlagen und Stromversorgungsanlagen wie Hochspannungsleitungen oder Umspannanlagen.

Eine Untersuchung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ergab, dass auch die Sendeanlagen der aktuell jüngsten Mobilfunktechnik 5G die Grenzwerte sicher einhalten. Wie sich durch den weiteren Ausbau des 5G-Netzes die Gesamtstrahlungsexposition entwickelt, ist aufgrund gegenläufiger Effekte derzeit nicht absehbar. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass sich diese gravierend erhöht. Nach derzeitigem Erkenntnisstand schützen die Grenzwerte auch ausreichend vor möglichen gesundheitlichen Wirkungen durch die Gleichfelder, die von Konverterstationen oder Leitungen der neuen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Technik ausgehen. Nachweise gesundheitlicher Schäden bei Einhaltung der Grenzwerte konnten bislang nicht erbracht werden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO sowie die Strahlenschutzkommission empfehlen dennoch vorsorglich, unnötige Belastungen zu vermeiden und künstlich erzeugte elektromagnetische Felder nach Möglichkeit zu minimieren

Masterplan Umwelt und Gesundheit

Umweltschutz ist Gesundheitsschutz. Die Zusammenhänge zwischen Umwelteinflüssen und Gesundheitsbeeinträchtigungen wie auch die sozialräumliche Ungleichverteilung von Umweltbelastungen und daraus resultierende Gesundheitsbelastungen sind belegt. Übergeordnetes Ziel des Masterplans Umwelt und Gesundheit ist eine lebenswerte, gesundheitsförderliche Umwelt für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen. Gesundheitsrisiken aufgrund von Umweltbelastungen sollen minimiert, der umweltbezogene Gesundheitsschutz verbessert werden. Handlungsleitend ist der Ansatz „Umwelt, Gesundheit, Soziales gemeinsam denken“. In dem Masterplan werden ressortübergreifend Projekte initiiert, damit der gesundheitsbezogene Umweltschutz in allen Zuständigkeitsbereichen stärker in den Fokus rückt. Der Masterplan wird auch in dieser Legislaturperiode fortgeführt und weiterentwickelt. Ein aktueller Schwerpunkt ist die Dialogreihe „Zielkonflikte aus Sicht des Immissionsschutzes“, die unter anderem den Umgang mit Lärmkonflikten im Kontext der urbanen Verdichtung thematisiert. Weitere Themen sind zum Beispiel das Human- Biomonitoring zu Belastungen von Kita-Kindern mit Schadstoffen wie Weichmachern aus verbrauchernahen Produkten und der Klimawandel hinsichtlich Gesundheitsaspekten.