Entwicklung des Stickstoffüberschusses in der Landwirtschaft
Entwicklung des Stickstoffüberschusses in der Landwirtschaft
Der Einsatz von Düngemitteln ist Grundlage für eine ausgewogene Pflanzenernährung in der Landwirtschaft. Mit der Düngung werden dem Boden Nährstoffe wie Stickstoff, Phosphat und Kalium wieder zugeführt, die mit der Ernte vom Feld abgeführt wurden. Eingesetzt werden sowohl Mineraldünger als auch Wirtschaftsdünger. Mineralischer Stickstoffdünger wird seit der Erfindung des Haber-Bosch-Verfahrens Anfang des 20. Jahrhunderts großindustriell produziert und sorgte für große Produktionsfortschritte in der Landwirtschaft.
© Wolfgang Ehrecke / Pixabay Unter Wirtschaftsdünger versteht man organische Dünger aus der Landwirtschaft wie Gülle, Jauche, Mist und Gärreste aus landwirtschaftlichen Biogasanlagen. Dazu kommen andere organische Dünger wie Kompost und Klärschlamm. Wirtschaftsdünger fallen in Nordrhein-Westfalen, das mit etwa 28,3 Millionen Tieren eine bedeutende Tierproduktion und in einigen Regionen eine sehr hohe Viehdichte aufweist, in großer Menge an. Bei der Düngung kommt es zu Stoffausträgen, die für Umwelt und Gesundheit schädlich sind. Dazu zählen Stickstoffbelastungen durch Stickoxid-, Ammoniak- und Lachgasemissionen in die Atmosphäre sowie durch Nitrat, das zur Versauerung von Böden sowie über Sickerwasser zu erhöhten Nitratkonzentrationen im Grundwasser und zur Eutrophierung von Oberflächengewässern führt. Des Weiteren sind Phosphorbelastungen zu nennen, die ebenfalls über Sickerwasser zur Eutrophierung von Gewässern und zur Schädigung von Ökosystemen sowie zu Artenverlust führen.
© MUNV NRW Umweltindikator Stickstoffüberschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche
Bilanziert man die durch Wirtschafts- und Mineraldünger eingesetzte Stickstoffmenge mit der Nährstoffabfuhr durch die Ernte, ergibt sich über die letzten 10 Jahre ein konstanter Trend für den Stickstoffüberschuss. Im Jahr 2022 bezifferte sich dieser auf 66 Kilogramm pro Hektar. Für die relativ niedrigen Stickstoffeinträge der letzten 4 Jahre sind sowohl ein sinkender Mineraldüngereinsatz als auch die effizientere Nutzung von Wirtschaftsdünger verantwortlich. Es sind weiterhin erhebliche Anstrengungen nötig, um dauerhaft das Ziel der Landesregierung zu erreichen, den Stickstoffüberschuss auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 auf maximal 60 Kilogramm pro Hektar und Jahr zu reduzieren.
Der Stickstoffüberschuss auf der landwirtschaftlichen Fläche wird jährlich aus der Differenz von Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr für den gesamten Sektor Landwirtschaft berechnet. Im Jahr 2022 bezifferte sich der Stickstoffüberschuss auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche Nordrhein-Westfalens auf 66 Kilogramm pro Hektar. Die geringeren Stickstoffeinträge der letzten 4 Jahre lassen sich auf zurückgehenden Einsatz von Mineraldünger, unter anderem aufgrund gestiegener Stickstoffpreise, und eine höhere Effizienz beim Einsatz von Wirtschaftsdüngern zurückführen. Jährliche Abweichungen sind in erster Linie durch die witterungsbedingt schwankenden Erträge bedingt. Gleichzeitig ist der Anfall organischer Wirtschaftsdünger durch den Rückgang der Tierhaltung deutlich zurückgegangen. Ob sich die jüngste Tendenz zu einem niedrigeren Stickstoffüberschuss auf der landwirtschaftlichen Fläche verstetigt, ist ungewiss. Statistisch gesehen blieb der Trend dazu über die letzten 10 Jahre konstant.
Fakt ist jedenfalls, dass der Stickstoffeintrag in der Vergangenheit in Deutschland respektive Nordrhein-Westfalen viel zu hoch und die Umsetzung der Nitratrichtlinie unzureichend waren. Das führte im Jahr 2018 zu einem EU-Vertragsverletzungsverfahren. Infolgedessen wurde die erst 2017 reformierte, bundesweit gültige Düngeverordnung Mitte 2020 erneut geändert und verschärft. Diese Fassung und die neueste, am 1. Dezember 2022 in Kraft getretene Landesdüngeverordnung begrenzen den Eintrag durch strengere Ausbringungsbeschränkungen für stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel und vieles mehr. So dürfen zum Beispiel maximal 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr mit organischen Düngemitteln ausgebracht und der für jeden Schlag individuell ermittelte Düngebedarf nicht überschritten werden. Auch wurden zum Dezember 2022 neue Gebietskulissen mit hoher Nitratbelastung nach den Vorgaben der bundesweit geltenden „Verwaltungsvoschrift zu Ausweisung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete“ ausgewiesen, in denen zusätzliche Anforderungen gelten. Aufgrund der neuen hohen Anforderungen an die Düngung ist das Vertragsverletzungsverfahren im Jahr 2023 eingestellt worden.