Stagnation bei der Kraft-Wärme-Kopplung

Anfangs stand bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) die Steigerung der Effizienz konventioneller Wärmekraftwerke im Vordergrund, da KWK-Anlagen die Erzeugung elektrischer Energie mit der Erzeugung von Fern- und Heizwärme sowie im industriellen Kontext mit Prozesswärme verbinden.

Das Bild zeigt eine Fernwärmeleitungen mit Industrie im Hintergrund © Willi Heidelbach / Pixabay

Mit der KWK lässt sich der Gesamtnutzungsgrad auf bis zu 90 % der eingesetzten Primärenergie steigern. Dabei können Einsparungen bei Rohstoffen und CO2-Emissionen von über 35 % realisiert werden. Die Anlagengrößen sind sehr unterschiedlich und reichen von Heizkraftwerken der öffentlichen Versorgung über Blockheizkraftwerke für Häuserblöcke bis zu Mikro-KWK für die Versorgung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern. Die KWK funktioniert mit fast jedem Brennstoff, es können Holz, Biogas und fossile Energieträger zum Einsatz kommen. Die hierzulande durch KWK-Anlagen erzeugte Nettostrommenge lag im Jahr 2021 bei 14,2 Terawattstunden, Tendenz stagnierend. Erklärbar ist das durch das Abschalten von Kohle- beziehungsweise Blockheizkraftwerken und die aktuellen Rahmenbedingungen auf Bundesebene.

Nordrhein-Westfalen setzt sich auf Bundesebene für eine Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ein, damit weitere Anreize für den notwendigen Zubau an gesicherter Stromerzeugungsleistung gesetzt werden können. Über die Informationskampagne KWK.NRW werden Beratungen für Unternehmen, Kommunen und private Endkunden angeboten, KWK-Projekte bei der Konzeption und Finanzierung unterstützt und vieles mehr.

Säulendiagramm: Umweltindikator Kraft-Wärme-Kopplung bei der Nettostromerzeugung © MUNV NRW

Umweltindikator Kraft-Wärme-Kopplung bei der Nettostromerzeugung

Die hierzulande durch KWK-Anlagen erzeugte Nettostrommenge lag im Jahr 2021 bei 14,2 Terawattstunden, das entspricht gut 11 % der Gesamtnettostromerzeugung. Die stagnierende Entwicklung lässt sich unter anderem durch das Abschalten von älteren Kohle- beziehungsweise Blockheizkraftwerken erklären. Ferner muss berücksichtigt werden, dass Mini- und Mikroanlagen unterhalb von 1,0 Megawatt elektrischer Energie in die Berechnung nicht eingeflossen sind.